{"id":40,"date":"2013-07-15T15:27:31","date_gmt":"2013-07-15T13:27:31","guid":{"rendered":"http:\/\/toilettenwagen-vechta.de\/?page_id=40"},"modified":"2026-03-10T12:01:12","modified_gmt":"2026-03-10T10:01:12","slug":"impressum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/toilettenwagen-vechta.de\/?page_id=40","title":{"rendered":"Impressum &amp; AGB"},"content":{"rendered":"<p>P\u00f6Ka Service GmbH<\/p>\n<p>49451 Holdorf<\/p>\n<p>poeka-service@web.de<\/p>\n<p>Ust-Nr. 68 230 09 806<\/p>\n<p>Haftungshinweis: Trotz sorgf\u00e4ltiger inhaltlicher Kontrolle \u00fcbernehmen wir keine Haftung f\u00fcr die Inhalte externer Links. F\u00fcr den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlie\u00dflich deren Betreiber verantwortlich.<\/p>\n<div class=\"wp-block-file\">\u00a0<\/div>\n<div>\u00a0<\/div>\n<p><!-- \/wp:post-content --><\/p>\n<p><b>Google Analytics Nutzung<\/b><\/p>\n<p>Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. 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Allgemeines, Geltungsbereich<br><br>1.1 Die AGB der P\u00f6Ka Service GmbH gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Verbrauchern gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB (d.h. nat\u00fcrlichen Personen, welche im Hinblick auf den Erwerb der Ware \u00fcberwiegend weder in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln, nachfolgend: \u201eVerbraucher\u201c), Unternehmern gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BGB (d.h. nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, welche im Hinblick auf den Erwerb der Ware oder der Leistungen in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln), juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens (diese, Verbraucher und Unternehmer nachfolgend gemeinsam auch: \u201eKunde\u201c), die mobile Toilettenkabinen zur Vermietung zum Gegenstand haben (nachfolgend: \u201eTK\u201c oder \u201eVertragsgegenstand\u201c). Sofern zwischen P\u00f6Ka Service GmbH und dem Kunden dar\u00fcberhinausgehende Leistungen vereinbart sind, gelten f\u00fcr diese die dann gesondert ausgehandelten Vertragsbedingungen im Falle von Widerspr\u00fcchen vorrangig gegen\u00fcber diesen AGB.<br><br>1.2 Abweichende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden (nachfolgend: \u201eGesch\u00e4ftsbedingungen\u201c) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als P\u00f6Ka Service GmbH ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Den Gesch\u00e4ftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Der Widerspruch gilt auch dann, wenn P\u00f6Ka Service GmbH den Gesch\u00e4ftsbedingungen nach Eingang oder sonstiger Bezugnahme nicht nochmals widerspricht.<br><br>1.3 Abweichende oder erg\u00e4nzende Vereinbarungen zu diesen AGB sowie inhaltliche Modifizierungen bed\u00fcrfen der Textform i.S.v. \u00a7 126b BGB. Dies gilt auch f\u00fcr einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst. Der Vorrang der \u2013 auch m\u00fcndlichen \u2013 Individualabrede (\u00a7 305 b BGB) bleibt unber\u00fchrt. Soweit in diesen AGB Schriftform vorgegeben ist, wird dem auch durch eine Erkl\u00e4rung per E-Mail, Telefax oder PC-Fax mit eingescannter Unterschrift gen\u00fcge getan, es sei denn, das Gesetz sieht ein dar\u00fcberhinausgehendes Formerfordernis vor.<br><br>2. Angebot, Vertragsgegenstand und vereinbarte Lieferzeiten<br><br>2.1 Angaben in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Katalogen und Unterlagen inklusive Angaben \u00fcber technische Leistungen, Betriebseigenschaften, Layout\/rein optische Eigenschaften und die Verwendbarkeit der P\u00f6Ka Service GmbH Produkte aus dem TK-Portfolio sind nur als ungef\u00e4hre Angaben zu verstehen. Sie werden nur bei gesonderter Best\u00e4tigung durch P\u00f6Ka Service GmbH in Textform Vertragsbestandteil.<br><br>2.2 P\u00f6Ka Service GmbH beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Vertragsgegenstandes vor, falls dieser f\u00fcr den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dies dem Kunden zumutbar ist.<br><br>2.3 Etwaige Angebote von P\u00f6Ka Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Erfolgt auf der Grundlage der freibleibenden Angebote eine Anfrage\/Bestellung\/Auftrag des Kunden, so kommt ein Vertragsschluss \u2013 auch im laufenden Gesch\u00e4ftsverkehr \u2013 erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande, sp\u00e4testens durch die Lieferung des Vertragsproduktes. Entsprechendes gilt, sofern eine Anfrage\/Bestellung\/Auftrag des Kunden ohne vorheriges Angebot erfolgt. Sofern eine Auftragsbest\u00e4tigung erfolgt, ist f\u00fcr den Inhalt des Vertrages, insbesondere f\u00fcr den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt, allein diese ma\u00dfgebend.<br><br>2.4 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht explizit als verbindlich gekennzeichnet und vereinbart. Bei unverbindlichen oder ungef\u00e4hren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bem\u00fchen wir uns nach besten Kr\u00e4ften, diese einzuhalten. Ziff. 2.5 bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br><br>2.5 Dem Kunden ist bewusst, dass P\u00f6Ka Service GmbH aus logistischen und organisatorischen Gr\u00fcnden hinsichtlich der Anlieferung eine Mindest-Flexibilit\u00e4t ben\u00f6tigt. Die Anlieferung der bestellten TK kann daher seitens P\u00f6Ka Service GmbH bis zu drei (3) Arbeitstage vor Lieferdatum erfolgen (soweit hier oder an anderer Stelle dieser AGB von \u201eArbeitstage\u201c die Rede ist, ist damit Montag \u2013 Freitag (ausgenommen: gesetzliche Feiertage) gemeint). Der Kunde hat dies insbesondere hinsichtlich auf den Zeitpunkt der Anlieferung abstellender Pflichten (z.B. Vorhalten erforderlicher Genehmigungen gem\u00e4\u00df Ziff. 3.2ff., Verkehrssicherungspflichten gem\u00e4\u00df Ziff. 3.8ff.) von vornherein zu ber\u00fccksichtigen und bereits f\u00fcr diesen Zeitraum sicherzustellen.<br><br>Dem Kunden ist zudem bewusst, dass P\u00f6Ka Service GmbH aus den vorgenannten Gr\u00fcnden keine feste Uhrzeit zusagen kann. Der Kunde hat eine Verf\u00fcgbarkeit w\u00e4hrend des gesamten in Ziff. 2.5 Abs. 1 beschriebenen Zeitraums sicherzustellen, um gegebenenfalls kostenpflichtigen Mehraufwand (z.B. durch erneute Anfahrt oder Wartezeit) zu vermeiden. Sofern eine pers\u00f6nliche Anwesenheit des Kunden vor Ort nicht zwingend erforderlich ist (etwa mit Blick auf Zug\u00e4nglichkeit des Abstellplatzes), ist eine telefonische Verf\u00fcgbarkeit, sp\u00e4testens ab 6.00 Uhr bis zumindest 17.00 Uhr insoweit ausreichend.<br><br>3. Pflichten des Kunden (u.a. Sondernutzungserlaubnis, Verkehrssicherungspflichten, Beschaffenheit des Anlieferstandorts)<br><br>3.1 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie vertraglich vereinbart verwenden und hat s\u00e4mtlichen Vorgaben, Nutzungshinweisen und sonstigen Informationen von P\u00f6Ka Service GmbH den Vertragsgegenstand betreffend Folge zu leisten und diese einzuhalten. Dar\u00fcber hinaus bestehen die nachfolgend geregelten Pflichten des Kunden.<br><br>Beh\u00f6rdliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnis, etc.<br><br>3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass u.a. f\u00fcr die Aufstellung und Nutzung der TK unter bestimmten Voraussetzungen eine beh\u00f6rdliche Genehmigung und\/oder eine beh\u00f6rdliche Erlaubnis (z.B. Sondernutzungserlaubnis, s. nachfolgend) erforderlich sind, insbesondere wenn es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Stra\u00dfen- und Wegerechts handelt (nachfolgend insgesamt: \u201eGenehmigung\u201c bzw. \u201eGenehmigungen\u201c), und dass er hierf\u00fcr als ab Auslieferung der TK alleiniger stra\u00dfenrechtlicher Verantwortlicher in eigener und ausschlie\u00dflicher Verantwortung Sorge zu tragen hat. Vorstehende Verantwortung endet mit TK-Abholung nach Ma\u00dfgabe von Ziff. 7.4., ausnahmsweise jedoch bereits davor, wenn der Zeitraum gem\u00e4\u00df Ziff. 7.4 \u00fcberschritten wird, es sei denn es wurde ein l\u00e4ngerer Zeitraum bis zur Abholung vereinbart oder der Kunde hat die \u00dcberschreitung des Zeitraums zu vertreten. Der Kunde sichert zu, sich \u00fcber s\u00e4mtliche mit Aufstellung und Nutzung der TK einhergehenden Pflichten rechtzeitig vor Aufstellung hinreichend zu informieren. Er ist verpflichtet, s\u00e4mtliche erforderliche Genehmigungen rechtzeitig und unter Ber\u00fccksichtigung \u00fcblicher beh\u00f6rdlicher Bearbeitungsfristen zu beantragen, diese sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der Aufstellung der TK vorzuhalten und auf Anfordern P\u00f6Ka Service GmbH oder von P\u00f6Ka Service GmbH beauftragten Dritten bei Anlieferung der TK vorzulegen. Der Kunde hat f\u00fcr eine Aufrechterhaltung \u00fcber den gesamten Zeitraum des Verbleibs der TK bei dem Kunden, soweit die Genehmigungspflicht nicht aufgrund einer \u00c4nderung der tats\u00e4chlichen und\/oder rechtlichen Umst\u00e4nde entf\u00e4llt, Sorge zu tragen oder diese erforderlichenfalls rechtzeitig neu zu beantragen und beizubringen.<br><br>3.3 Die Pflicht zur rechtzeitigen Beibringung einer Genehmigung gilt auch dann, wenn das Erfordernis einer Genehmigung erst w\u00e4hrend der Mietzeit entsteht, insbesondere die TK erst nachtr\u00e4glich auf \u00f6ffentlichen Grund im Sinne des Stra\u00dfen- und Wegerechts verschoben werden.<br><br>3.4 Der Kunde hat P\u00f6Ka Service GmbH unverz\u00fcglich zu informieren, sofern sich abzeichnen sollte, dass eine erforderliche Genehmigung nicht rechtzeitig nach Ma\u00dfgabe des Vorstehenden beigebracht werden kann, eine bereits erteilte Genehmigung entzogen zu werden oder in sonstiger Weise ein \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorgaben entgegenstehender Zustand einzutreten droht oder bereits eingetreten ist. Die Pflicht des Kunden zur Einholung und Aufrechterhaltung einer Genehmigung sowie dessen Pflichten aus Ziff. 3.6 und 3.7 bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br><br>3.5 Sofern der Kunde die TK so kurzfristig bestellt, dass eine rechtzeitige Bewilligung einer etwaig erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigung nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 3.2 dieser AGB zumindest unwahrscheinlich erscheint, entbindet ihn das nicht von der unverz\u00fcglichen Beantragung der Genehmigung. Der Kunde hat alle gebotenen und zumutbaren Ma\u00dfnahmen einer etwaigen Beschleunigung der Vorg\u00e4nge zu unternehmen. Ziffern 3.6 und 3.7 dieser AGB bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br><br>3.6 Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass eine zum ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt nicht oder in einem nicht den Anforderungen entsprechenden Umfang vorliegende Genehmigung ausschlie\u00dflich in seinen Verantwortungsbereich f\u00e4llt, es sei denn, dies ist von P\u00f6Ka Service GmbH zu vertreten. Hieraus dem Kunden entstehende Mehrkosten, Geb\u00fchren, Bu\u00dfgelder, etc. (nachfolgend insgesamt: \u201eZusatzkosten\u201c) sind ausschlie\u00dflich vom Kunden zu tragen. Sofern in den vorgenannten F\u00e4llen Zusatzkosten auf Seiten P\u00f6Ka Service GmbH entstehen, hat der Kunde diese vollumf\u00e4nglich zu erstatten. Ungeachtet dessen ist P\u00f6Ka Service GmbH in einem solchem Fall, insbesondere einer beh\u00f6rdlichen Inanspruchnahme bzw. einem dem vorgeschalteten Anh\u00f6rungsverfahren, berechtigt, die Kontaktdaten des Kunden unter Hinweis auf dessen alleinige stra\u00dfenrechtliche Verantwortlichkeit unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an Dritte, insbesondere Beh\u00f6rden herauszugeben. Sofern der Kunde aus den in Ziffer 3.6 Satz 1 genannten Gr\u00fcnden an der Nutzung der TK gehindert oder insoweit beschr\u00e4nkt ist, l\u00e4sst dies seine Zahlungspflichten gegen\u00fcber P\u00f6Ka Service GmbH unber\u00fchrt.<br><br>3.7 Der Kunde ist verpflichtet, s\u00e4mtliche erforderlichen Genehmigungen bei Anlieferung der TK bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann der Kunde zum Zeitpunkt der Anlieferung eine erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigung nicht vorweisen, ist P\u00f6Ka Service GmbH von einer Bereitstellung der TK bis zur Beibringung der Genehmigung durch den Kunden befreit und berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die TK wieder abzutransportieren. Der Kunde wird P\u00f6Ka Service GmbH s\u00e4mtliche hierdurch entstehenden Kosten (u.a. f\u00fcr vergebliche Anfahrt, Abtransport, etc.) erstatten. Eine Befreiung von der vereinbarten Mietzahlung tritt hierdurch nicht ein, es sei denn, der Kunde hat das Nichtvorliegen der Genehmigung nicht zu vertreten. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass sich aus Vorstehendem keinerlei Pflichten von P\u00f6Ka Service GmbH ergeben, wenn zum Zeitpunkt der Anlieferung (oder einem sonstigen Zeitpunkt) erforderliche Genehmigungen nicht vorliegen. Dies bleibt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Insbesondere ist P\u00f6Ka Service GmbH nach eigenem Ermessen berechtigt, die TK trotz etwaig fehlender Genehmigungen anzuliefern und nach Ma\u00dfgabe des Vereinbarten abzustellen. Eine etwaige Inkenntnissetzung von Seiten des Kunden entbindet diesen insbesondere nicht von seinen Pflichten gem\u00e4\u00df Ziff. 3.6 dieser AGB.<br><br>Instandhaltung, Schutzma\u00dfnahmen, Verkehrssicherungspflichten<br><br>3.8 Der Kunde ist verpflichtet, die TK pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte oder sich aus beh\u00f6rdlichen, berufsgenossenschaftlichen oder gesetzlichen Anforderungen ergebenen Instandhaltungs- und Wartungsma\u00dfnahmen auszuf\u00fchren.<br><br>3.9 P\u00f6Ka Service GmbH darf die TK jederzeit besichtigen und technisch untersuchen oder untersuchen lassen.<br><br>3.10 Der Kunde sichert die TK ordnungsgem\u00e4\u00df gegen Zerst\u00f6rung, Besch\u00e4digung (inkl. Vandalismus, Graffiti, etc.), Verlust oder Diebstahl und haftet f\u00fcr daraus m\u00f6gliche entstandene Umweltsch\u00e4den, beispielsweise illegale Entsorgung der TK \u2013 soweit dem Kunden zumutbar, insbesondere nicht mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden \u2013 mittels Anbringung eines geeigneten Schlosses oder Video\u00fcberwachung. Er hat insbesondere auch Schutzma\u00dfnahmen gegen Witterungseinfl\u00fcsse zu treffen. Das betrifft auch den Schutz vor Frost, etwa durch regelm\u00e4\u00dfiges Ablassen des Wassers (bei TK mit Handwaschbecken) oder \u2013 zumindest bei konkreter Frostgefahr \u2013 ausreichende und angemessene Beheizung, wof\u00fcr P\u00f6Ka Service GmbH dem Kunden auf Anfrage mietweise (kostenpflichtig) entsprechende Vorrichtungen (Heizl\u00fcfter) zur Verf\u00fcgung stellt. Ziffer 3.11 Satz 1 dieser AGB gilt entsprechend. Weitergehende Pflichten im Zuge der dem Kunden nach Ma\u00dfgabe von Ziff. 3.11 zukommenden Verkehrssicherungspflichten bleiben hiervon unber\u00fchrt. P\u00f6Ka Service GmbH wird dem Kunden im Hinblick auf die vorbeschriebenen, von dem Kunden zu veranlassenden Ma\u00dfnahmen auf Anfrage technische Unterst\u00fctzung, insbesondere in Form kostenfreien Informationsmaterials, zur Verf\u00fcgung stellen. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Besch\u00e4digung des Vertragsgegenstandes tr\u00e4gt der Kunde. Sollte eines der genannten Ereignisse eintreten, so unterrichtet der Kunde P\u00f6Ka Service GmbH unverz\u00fcglich dar\u00fcber; das gilt auch dann, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.<br><br>3.11 Der Kunde ist f\u00fcr den gesamten Zeitraum der Anlieferung bis zur TK-Abholung (vgl. Ziff. 7.4) f\u00fcr die TK verantwortlich und hat s\u00e4mtliche diesbez\u00fcgliche Pflichten, insbesondere im Sinne von Verkehrssicherungspflichten, zu erf\u00fcllen und einzuhalten (nachfolgend insgesamt: \u201eVerkehrssicherungspflichten\u201c). Verantwortung und Verkehrssicherungspflichten des Kunden enden ausnahmsweise schon vor Abholung der TK durch P\u00f6Ka Service GmbH, wenn der Zeitraum gem\u00e4\u00df Ziff. 7.4 \u00fcberschritten wird, es sei denn es wurde ein l\u00e4ngerer Zeitraum bis zur Abholung vereinbart oder der Kunde hat die \u00dcberschreitung des Zeitraums zu vertreten. Im Zuge seiner Verkehrssicherungspflichten hat der Kunde unter anderem alle Vorkehrungen zu treffen, um durch die TK verursachte Sch\u00e4den, insbesondere an Rechtsg\u00fctern Dritter zu vermeiden. Er hat die TK insbesondere vor Aufschlagen der T\u00fcren, etwa durch sicheres Verriegeln mittels von P\u00f6Ka Service GmbH dem Kunden auf Anfrage zur Verf\u00fcgung gestellter Schl\u00f6sser (kostenpflichtig) oder in sonstiger geeigneter Weise, hinreichend zu sichern. Er hat die TK zudem stets in ausreichender Weise vor Kippen, etwa bedingt durch Witterungseinfl\u00fcsse (insbesondere starken Wind, Sturm, etc.) hinreichend zu sichern (je nach TK-Modell, Umgebung und Bodenbeschaffenheit z.B. Befestigung, Beschwerung, Bodenverankerung, etc.). Der Kunde ist sich bewusst, dass durch umfallende TK erhebliche Sch\u00e4den an Rechtsg\u00fctern Dritter entstehen k\u00f6nnen, f\u00fcr welche er im Falle einer unzureichenden Sicherung einzustehen hat (vgl. hierzu auch Ziffer 3.12 dieser AGB). Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, derartige Sch\u00e4den zu vermeiden. Neben einer hinreichenden Sicherung, wie vorstehend beschrieben, hat der Kunde auch den Standort der TK entsprechend auszuw\u00e4hlen (ebenerdig, idealerweise und sofern m\u00f6glich mit R\u00fccken an befestigte Wand, etc.) und die TK, insbesondere bei drohenden Unwettern, starken Winden, St\u00fcrmen, etc., rechtzeitig zeitweise umzustellen, sei es zwecks Herstellung besserer Voraussetzungen f\u00fcr eine hinreichende Absicherung, Bodenverankerung, etc. oder zur Herstellung eines hinreichenden Abstands von Rechtsg\u00fctern Dritter. Auf Anfrage des Kunden unterst\u00fctzt P\u00f6Ka Service GmbH diesen bei etwaig zu ergreifenden Sicherungsma\u00dfnahmen (je nach Ma\u00dfnahme kostenpflichtig) und\/oder Informationen hierzu, wobei die Verantwortung f\u00fcr eine ausreichende Sicherung auch im Falle einer solchen Unterst\u00fctzung durch P\u00f6Ka Service GmbH ausschlie\u00dflich bei dem Kunden verbleibt. Der Kunde hat P\u00f6Ka Service GmbH unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn TK umgesto\u00dfen werden oder wegen unzureichender Sicherung oder aus sonstigen Gr\u00fcnden umfallen. Der Kunde hat P\u00f6Ka Service GmbH zudem unverz\u00fcglich zu informieren, sollte er sich nicht in der Lage sehen, die TK auf vorbeschriebenem Wege ausreichend gegen die genannten Witterungseinfl\u00fcsse zu sichern. Die Einstandspflicht des Kunden gegen\u00fcber Dritten (vgl. hierzu auch Ziffer 3.12 dieser AGB) und die Pflicht des Kunden, P\u00f6Ka Service GmbH s\u00e4mtliche hierdurch entstehende Sch\u00e4den zu erstatten (etwa f\u00fcr Aufstellen und\/oder Reinigung umgefallener TK anfallende Kosten), sofern dies auf einer schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Kunden nach Ma\u00dfgabe dieser AGB beruht, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Insofern ist P\u00f6Ka Service GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zur Wiederherstellung eines verkehrsgem\u00e4\u00dfen Zustands erforderlichen Ma\u00dfnahmen (insbesondere Aufstellen und Reinigung der TK) auf Kosten des Kunden (s. vorstehend) zu veranlassen. Eine Kostenerstattungspflicht des Kunden nach Ma\u00dfgabe des Vorstehenden besteht auch dann, wenn P\u00f6Ka Service GmbH nicht durch den Kunden, sondern Dritte \u00fcber die umgefallenen TK informiert wurde.<br><br>3.12 Der Kunde haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des in Ziff. 3.11 Satz 1 beschriebenen Zeitraums durch eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflichten oder sonstiger Pflichten des Kunden an Rechtsg\u00fctern Dritter verursacht werden. Sofern Dritte Sch\u00e4den nach Ma\u00dfgabe vorstehenden Satzes unmittelbar gegen\u00fcber P\u00f6Ka Service GmbH geltend machen, hat der Kunde P\u00f6Ka Service GmbH hiervon vollumf\u00e4nglich freizustellen. Ungeachtet dessen ist P\u00f6Ka Service GmbH in einem solchem Fall berechtigt, die Kontaktdaten des Kunden unter Hinweis auf dessen Verkehrssicherungspflicht unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an Dritte herauszugeben.<br><br>3.13 Der Kunde hat in eigener Verantwortung auch daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass mit der Platzierung der TK an dem vertraglich vereinbarten Ort und\/oder deren Nutzung keine Beeintr\u00e4chtigungen an Rechtsg\u00fctern Dritter (insbesondere Eigentum) einhergehen. Sofern solche Beeintr\u00e4chtigungen drohen, hat er rechtzeitig im Vorfeld eine entsprechende Genehmigung des Dritten einzuholen. Falls eine solche Genehmigung nicht erfolgt, hat der Kunde P\u00f6Ka Service GmbH hier\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren und mit P\u00f6Ka Service GmbH Alternativen abzustimmen. Ziffer 3.12 gilt entsprechend. Weitergehende Anspr\u00fcche von P\u00f6Ka Service GmbH bleiben unber\u00fchrt.<br><br>3.14 Die Parteien halten klarstellend fest, dass etwaig im Vorfeld des Vertragsschlusses von Seiten P\u00f6Ka Service GmbH dem Kunden gegen\u00fcber m\u00fcndlich erteilte und\/oder diesem elektronisch oder in Schrift- oder Textform \u00fcberlassene Informationen, insbesondere zu einzelnen Voraussetzungen und Anforderungen die Aufstellung der TK betreffend, im Rahmen dieser AGB geregelte Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Kunden in keiner Weise einschr\u00e4nken und diese unber\u00fchrt lassen, es sei denn, diese sind in diesem Zuge ausdr\u00fccklich abbedungen worden.<br><br>Anforderungen an Standort\/Abstellplatz\/Anlieferung<br><br>3.15 Der Vertragsgegenstand ist an dem zwischen Kunde und P\u00f6Ka Service GmbH vereinbarten Standort (nachfolgend: \u201eStandort\u201c oder \u201eAbstellplatz\u201c) aufzustellen. Der Kunde hat f\u00fcr eine ausreichende und geeignete Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts f\u00fcr Fahrzeuge bis zu 9,5 t (bis mindestens 3 m Entfernung \u2013 oder n\u00e4her \u2013 zum Standort) Sorge zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, P\u00f6Ka Service GmbH im Hinblick auf den Standort rechtzeitig mit einer hinreichend konkreten Adressangabe auszustatten und den von ihm dort vorgesehenen konkreten TK-Abstellplatz genau zu lokalisieren, entweder durch rechtzeitige und deutliche Kennzeichnung vor Ort oder ausreichend konkrete Beschreibung des exakten TK-Abstellplatzes in Erg\u00e4nzung zur Adressangabe. Etwaige Kosten, Sch\u00e4den, etc. die dadurch entstehen, dass die TK aufgrund einer unzureichenden oder falschen Beschreibung oder mangels objektiver Eignung des beschriebenen Abstellplatzes nicht an dem von dem Kunden vorgesehenen Abstellplatz aufgestellt werden, hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch f\u00fcr Kosten, Geb\u00fchren, Bu\u00dfgelder, etc., die in einem solchen Fall aufgrund einer f\u00fcr den tats\u00e4chlichen Abstellplatz nicht bestehenden Genehmigung entstehen bzw. erhoben werden. Entsprechendes gilt f\u00fcr sonstige F\u00e4lle, in denen aufgrund eines von dem Kunden zu vertretenden Umstandes die TK nicht ausgeliefert werden k\u00f6nnen bzw. der Kunde diese nicht annimmt (Annahmeverzug). Die Erstattungspflicht des Kunden erfasst auch durch eine etwaig notwendige Einlagerung anfallende Kosten. Die Haftung des Kunden f\u00fcr den Fall, dass die TK auf einem auf seine Vorgabe hin vereinbarten, aber nicht geeigneten Abstellplatz aufgestellt werden, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Die Parteien sind sich einig, dass weder P\u00f6Ka Service GmbH noch das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen zu einer Pr\u00fcfung der Eignung des vereinbarten Abstellplatzes verpflichtet sind. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht ohne vorherige Genehmigung in Textform von P\u00f6Ka Service GmbH gestattet, Ziff. 3.15 Satz 2 gilt im Falle eines anderen Einsatzortes entsprechend. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes ins Ausland ist nicht gestattet. Der neue Standort ist bei Einholung der Genehmigung mitzuteilen. Ziffer 4.4 bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br><br>3.16 Sofern der Kunde den An- und\/oder Abtransport des Vertragsgegenstands selbst vornimmt, ist er f\u00fcr die fachgerechte Ausf\u00fchrung verantwortlich. Er haftet P\u00f6Ka Service GmbH f\u00fcr alle von ihm zu vertretenden Sch\u00e4den oder Verlust des Vertragsgegenstands. Die Vorgaben zu Anfahrbarkeit, Beschaffenheit des Untergrundes, etc. gem\u00e4\u00df Ziff. 3.15 Satz 2 sowie zur Haftung des Kunden bei Nichteinhaltung der Vorgaben gem\u00e4\u00df Ziff. 3.15 Satz 4 gelten entsprechend.<br><br>Sonstige Pflichten und Bestimmungen<br><br>3.17 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte ist nicht gestattet.<br><br>3.18 Sollten Dritte den Vertragsgegenstand durch Pf\u00e4ndung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an ihm geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, P\u00f6Ka Service GmbH hier\u00fcber schriftlich (ausreichend per E-Mail oder Telefax) innerhalb von sp\u00e4testens drei (3) Kalendertagen zu benachrichtigen, vorab \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 den oder die Dritten auf das Eigentum von P\u00f6Ka Service GmbH hinzuweisen; wird ein solcher Hinweis erteilt, so wird P\u00f6Ka Service GmbH hier\u00fcber sofort informiert. Der Kunde hat P\u00f6Ka Service GmbH s\u00e4mtliche Kosten zur Wiedererlangung des Vertragsgegenstandes zu ersetzen, sofern er die oben aufgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu vertreten hat; das beinhaltet auch die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten sowie angemessener Vorsch\u00fcsse hierauf.<br><br>3.19 Der Entsorgungsservice bei Toilettenkabinen findet auf Basis gesondert zwischen Kunden und P\u00f6Ka Service GmbH zu treffender Vereinbarung statt. Ziffer 3.15 Satz 2 gilt entsprechend.<br><br>3.20 Erforderliche Versorgungsanschl\u00fcsse stellt der Kunde.<br><br>3.21 Die Kosten f\u00fcr Transport, Ladung und Entsorgungsservice werden dem Kunden, soweit nicht abweichend vereinbart, gesondert zum Mietpreis f\u00fcr die TK berechnet.<br><br>3.22 Verf\u00fcgt die TK \u00fcber ein integriertes Tanksystem und hat P\u00f6Ka Service GmbH diesbez\u00fcglich Serviceleistungen vertraglich \u00fcbernommen, erfolgt die Bef\u00fcllung im Rahmen des vereinbarten Serviceintervalls. Dem Kunden ist bewusst, dass es sich hierbei um Brauchwasser, keinesfalls Trinkwasser handelt. Auch insoweit ist seitens des Kunden die Fristsicherung nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 3.10 (vgl. dort insbesondere S\u00e4tze 2 und 3) zu beachten.<br><br>3.23 Sofern der Kunde die TK auf von P\u00f6Ka Service GmbH hierf\u00fcr zur Verf\u00fcgung gestellten TK-Anh\u00e4nger selbst abholen will, wobei sich etwaige Kosten nach dem diesbez\u00fcglichen Angebot von P\u00f6Ka Service GmbH richten, hat er hierbei insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben sicherzustellen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Kunde selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter die TK nebst TK-Anh\u00e4nger abholt:<br><br>- Das Vorhandensein einer g\u00fcltigen und das entsprechende Fahrzeug nebst TK-Anh\u00e4nger umfassenden Fahrerlaubnis des betreffenden Fahrers sowie Mitf\u00fchren aller hierf\u00fcr nach den einschl\u00e4gigen gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Bestimmungen erforderlichen Dokumente;<br>- Fahrtauglichkeit des betreffenden Fahrers nach Ma\u00dfgabe aller einschl\u00e4gigen gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Bestimmungen;<br>- Eignung des von dem betreffenden Fahrer f\u00fcr die Abholung der TK nebst TK-Anh\u00e4nger eingesetzten Fahrzeugs (auf Anfrage des Kunden wird P\u00f6Ka Service GmbH diesem im Vorfeld der Abholung alle hierf\u00fcr erforderlichen Daten (Gewicht, Ma\u00dfe, etc.) mitteilen) und Zul\u00e4ssigkeit des (Gesamt-)Gespanns nach Ma\u00dfgabe aller einschl\u00e4gigen gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Bestimmungen.<br><br>Im Falle einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten gilt Ziffer 3.12 entsprechend. Der Kunde haftet zudem \u2013 auch im Wege der Freistellung \u2013 f\u00fcr alle im Zusammenhang mit der Nutzung des TK-Anh\u00e4ngers anfallenden Geb\u00fchren, Mautkosten, Abgaben, Bu\u00dfgelder, Strafen, etc. Im \u00dcbrigen haftet der Kunde P\u00f6Ka Service GmbH f\u00fcr alle w\u00e4hrend der Zeit der Nutzung des TK-Anh\u00e4ngers hieran entstandenen Sch\u00e4den, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.<br><br>4. Service- und sonstige Dienstleistungen<br><br>4.1 Sofern gem\u00e4\u00df Auftragsbest\u00e4tigung vereinbart, schuldet P\u00f6Ka Service GmbH neben der Gew\u00e4hrung des Gebrauchs an dem Vertragsgegenstand und dessen Anlieferung auch damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen (nachfolgend \u201eService-Leistungen\u201c). Der Umfang der Service-Leistungen richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall. Soweit in diesem Zuge nicht anderweitig vereinbart, unterscheidet P\u00f6Ka Service GmbH grunds\u00e4tzlich zwischen Voll- und Teil-Service. Haben die Parteien den Voll-Service vereinbart, schuldet P\u00f6Ka Service GmbH vorbehaltlich anderweitiger ausdr\u00fccklicher Vereinbarungen die Innen- und Au\u00dfenreinigung der TK, die Entsorgung des F\u00e4kalientanks, die Neubest\u00fcckung des Sanit\u00e4rkonzentrats und der Verbrauchsmittel. Haben die Parteien den Teil-Service vereinbart, schuldet P\u00f6Ka Service GmbH vorbehaltlich anderweitiger ausdr\u00fccklicher Vereinbarungen die Trockenreinigung der TK und die Neubest\u00fcckung der Verbrauchsmaterialien.<br><br>4.2 Dar\u00fcberhinausgehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet.<br><br>4.3 Die Gestellung von f\u00fcr die Erbringung der Service-Leistungen notwendigen Maschinen, Ger\u00e4ten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, durch P\u00f6Ka Service GmbH.<br><br>4.4 Der Kunde hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Vertragsgegenstand am Abstellplatz (vgl. Ziff. 3.15) in dem zur Erbringung der Service-Leistungen erforderlichen Umfang jederzeit zug\u00e4nglich ist, so dass die Service-Leistungen allenfalls mit nur unerheblichem Zusatzaufwand st\u00f6rungsfrei erbracht werden k\u00f6nnen. Dies umfasst auch und insbesondere die barrierefreie Zuwegung der TK f\u00fcr die Service-LKW bis zu einem Abstand von 5 Metern an die TK und den Zugang zum Innenraum der TK. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was den Zugang zur TK verhindert oder erschwert, insbesondere eine Behinderung durch T\u00fcren, Tore, Abs\u00e4tze, Mauern, Z\u00e4une, Hecken, Sch\u00fcttungen, sonstige Warenlagerungen und haltende bzw. parkende PKW sowie LKW. Weitergehende Vorgaben im Hinblick auf Anfahrbarkeit und Beschaffenheit des Standorts (vgl. insbesondere Ziffern 3.15f.) bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br><br>Ist es P\u00f6Ka Service GmbH mangels Zug\u00e4nglichkeit des Vertragsgegenstands nach Ma\u00dfgabe des Vorstehenden nicht m\u00f6glich, die Service-Leistungen zu erbringen, entf\u00e4llt die Pflicht von P\u00f6Ka Service GmbH zur und der Anspruch des Kunden auf Erbringung der entsprechenden Service-Leistungen ersatzlos. Der Anspruch von P\u00f6Ka Service GmbH auf Verg\u00fctung der jeweiligen Service-Leistung bleibt hiervon unber\u00fchrt, ein Anspruch des Kunden auf R\u00fcckerstattung oder Gutschrift bei bereits gezahlter Verg\u00fctung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde f\u00fcr die nicht m\u00f6gliche Leistungserbringung nach Ma\u00dfgabe des Vorstehenden nicht oder zumindest nicht weit \u00fcberwiegend verantwortlich ist.<br><br>4.5 Der Kunde hat die vertragsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der Service-Leistungen durch P\u00f6Ka Service GmbH unverz\u00fcglich nach Kenntnis von deren Erbringung, sp\u00e4testens jedoch 14 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung hier\u00fcber, sorgf\u00e4ltig zu \u00fcberpr\u00fcfen und, zumindest im Falle offensichtlicher M\u00e4ngel der Service-Leistungen, eine etwaige nicht vertragsgem\u00e4\u00dfe Erbringung binnen vorgenannter Frist gegen\u00fcber P\u00f6Ka Service GmbH in Textform zu r\u00fcgen. Offensichtlich sind solche M\u00e4ngel, die so offen zutage treten, dass sie auch einem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen. Unterl\u00e4sst der Kunde eine solche Mitteilung binnen genannter Frist, entfallen jegliche Anspr\u00fcche des Kunden wegen nicht oder nur unzureichend erbrachter oder in sonstiger Weise fehlerhafter Service-Leistung, soweit auf offensichtlichen M\u00e4ngeln beruhend. Die Ausnahmetatbest\u00e4nde gem\u00e4\u00df Ziffer 11.1 Satz 2 (a) \u2013 (e) gelten entsprechend.<br><br>5. R\u00fcgepflicht und M\u00e4ngelhaftung, Wasserqualit\u00e4t<br><br>5.1 Der Kunde pr\u00fcft den Vertragsgegenstand bei Anlieferung auf M\u00e4ngelfreiheit und Betriebsbereitschaft und r\u00fcgt diese ggf. unverz\u00fcglich. Etwaig festgestellte M\u00e4ngel\/Sch\u00e4den hat der Kunde in aussagekr\u00e4ftiger Weise zu protokollieren und P\u00f6Ka Service GmbH hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu unterrichten. Die Beweislast, dass im Falle nach R\u00fcckgabe der Mietsache von P\u00f6Ka Service GmbH festgestellte M\u00e4ngel, Sch\u00e4den und\/oder Fehlmengen, die nicht von dem Kunden nach Anlieferung gem\u00e4\u00df dem Vorstehenden protokolliert und angezeigt wurden, nicht w\u00e4hrend des Verbleibs des Vertragsgegenstands beim Kunden entstanden sind, liegt beim Kunden.<br><br>5.2 Ziffer 5.1 S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend im Falle w\u00e4hrend der Mietzeit auftretender Sch\u00e4den und M\u00e4ngel, und zwar unabh\u00e4ngig von deren Verursachung. Ziffer 5.4 bleibt hiervon unber\u00fchrt. Soweit hinsichtlich am Vertragsgegenstand w\u00e4hrend der Mietzeit entstandener Sch\u00e4den oder Fehlmengen eine strafrechtliche Relevanz in Betracht zu ziehen ist (insbesondere Sachbesch\u00e4digung\/Vandalismus\/Graffiti\/Diebstahl u.\u00e4.), muss dies von dem Kunden bei der \u00f6rtlichen Polizeibeh\u00f6rde angezeigt werden. Binnen 10 Kalendertagen hat der Kunde P\u00f6Ka Service GmbH alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere eine Kopie der Strafanzeige, etwaige Schadensberichte, etc. zu \u00fcbermitteln. Weitergehende Mitteilungspflichten des Kunden nach Ma\u00dfgabe dieser AGB bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br><br>5.3 Erfolgt die Anzeige etwaiger M\u00e4ngel durch den Kunden nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 5.1 S\u00e4tze 1 und 2 dieser AGB nicht unverz\u00fcglich oder unterl\u00e4sst der Kunde die Anzeige, so ist er P\u00f6Ka Service GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit P\u00f6Ka Service GmbH infolge der versp\u00e4teten oder unterlassenen Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde insoweit weder zur Minderung noch zum Schadensersatz und\/oder K\u00fcndigung berechtigt.<br><br>5.4 Eine Behebung von M\u00e4ngeln, Sch\u00e4den und Fehlmengen w\u00e4hrend und nach der Mietzeit, unabh\u00e4ngig von deren Verursachung und Zeitpunkt des Auftretens, ist ausschlie\u00dflich Sache von P\u00f6Ka Service GmbH. Eine Haftung des Kunden f\u00fcr hierdurch entstehende Kosten und sonstige Sch\u00e4den besteht nach Ma\u00dfgabe der diesbez\u00fcglichen Bestimmungen dieser AGB. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden bestehen nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Rahmen dieser AGB nicht hiervon abweichende Regelungen getroffen wurden.<br><br>5.5 P\u00f6Ka Service GmbH weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass im Falle der Vermietung von Toiletten mit Wassertank die Bef\u00fcllung des Tanks mit Wasser nur auf Wunsch des Kunden und nur sofern dies unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Gegebenheiten (\u00d6rtlichkeit, Witterung, etc.) m\u00f6glich ist, erfolgt und dass dieses Wasser keine Trinkwasserqualit\u00e4t hat. F\u00fcr Verunreinigungen, die nach der Anlieferung des Wassers entstehen, haftet P\u00f6Ka Service GmbH nicht, es sei denn, P\u00f6Ka Service GmbH hat diese zu vertreten. Wird der Wassertank im Rahmen des Reinigungsrhythmus durch P\u00f6Ka Service GmbH aufgef\u00fcllt, so geschieht dies ausschlie\u00dflich auf Wunsch und Risiko des Kunden. Die vorstehenden S\u00e4tze 1 und 2 gelten dann entsprechend.<br><br>6. Mietdauer\/Stilllegung<br><br>6.1 Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum, abweichend davon mit der tats\u00e4chlichen Auslieferung, sofern der Vertragsgegenstand versp\u00e4tet ausgeliefert wird und P\u00f6Ka Service GmbH diese Versp\u00e4tung zu vertreten hat. Etwaige weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br><br>6.2 Bei TK-Dauermietvertr\u00e4gen (vgl. Ziff. 12.2) betr\u00e4gt die Mindestmietdauer vier (4) Wochen. Nach Ablauf der Mindestmietdauer l\u00e4uft der Vertrag, sofern die Parteien kein Mietende vereinbart haben, auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer (1) Woche zum Ende einer Kalenderwoche (Sonntag), erstmalig zum Ablauf der Mindestmietdauer, ordentlich gek\u00fcndigt werden. Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unber\u00fchrt. Jede K\u00fcndigung hat schriftlich zu erfolgen.<br><br>6.3 P\u00f6Ka Service GmbH erm\u00f6glicht nach billigem Ermessen und in Abstimmung mit dem Kunden die vor\u00fcbergehende Stilllegung des Mietverh\u00e4ltnisses im Rahmen der Langzeitvermietung aufgrund saisonaler Gegebenheiten. Die beabsichtigte Stilllegung samt Datum der Wiederinbetriebnahme ist P\u00f6Ka Service GmbH eine (1) Woche vor dem gew\u00fcnschtem Stilllegungszeitraum anzuzeigen.<br><br>6.4 Die Mietzeit endet zum vereinbarten Termin.<br><br>6.5 F\u00fcr den Zeitraum der Weiternutzung des Vertragsgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit und\/oder wenn der Vertragsgegenstand auf Grund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht rechtzeitig von P\u00f6Ka Service GmbH abgeholt werden kann, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.<br><br>7. R\u00fcckgabe der TK, Gefahrtragung<br><br>7.1 Die vorzeitige R\u00fcckgabe von Vertragsgegenst\u00e4nden befreit den Kunden nicht von seinen Vertragspflichten, es sei denn, diese beruht auf einer von P\u00f6Ka Service GmbH zu vertretenden vorzeitigen K\u00fcndigung.<br><br>7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand (ggf. einschlie\u00dflich Zubeh\u00f6r) fristgem\u00e4\u00df und in ordnungsm\u00e4\u00dfigem Zustand zur\u00fcckzugeben.<br><br>7.3 Der Kunde tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr die von ihm zu vertretenden Sch\u00e4den und Wartungsbed\u00fcrftigkeit des Vertragsgegenstandes.<br><br>7.4 Schuldet P\u00f6Ka Service GmbH die Abholung des Vertragsgegenstandes, so erfolgt diese, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Vertragsbeendigung (nachfolgend: \u201eTK-Abholung\u201c).<br><br>7.5 Der Nachweis ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht P\u00f6Ka Service GmbH die Abholung schuldet.<br><br>7.6 Der Kunde hat zum Zeitpunkt des Mietendes, unter Ber\u00fccksichtigung von Ziffer 7.4, zum Zwecke der Abholung des Vertragsgegenstands durch P\u00f6Ka Service GmbH oder einen von P\u00f6Ka Service GmbH beauftragten Dritten eine Verf\u00fcgbarkeit des Vertragsgegenstands in dem gesamten relevanten Zeitraum sicherzustellen. Der Kunde hat P\u00f6Ka Service GmbH zudem rechtzeitig vor Mietende \u00fcber den genauen Standort des Vertragsgegenstands zu unterrichten, zumindest wenn dieser vom Ort der Anlieferung abweicht. Ziffer 3.15 S\u00e4tze 2 ff. (insbesondere Vorgaben zur Konkretisierung des Standorts und Anfahrbarkeit) gelten entsprechend.<br><br>8. Zahlungsbedingungen<br><br>8.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.<br><br>8.2 Bei TK-Dauermietvertr\u00e4gen (vgl. Ziff. 12.2) erfolgt die Abrechnung, soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, vierw\u00f6chentlich im Voraus. Angefangene Kalenderwochen werden voll berechnet. Ungeachtet des Vereinbarten ist P\u00f6Ka Service GmbH jederzeit auch zu einer sp\u00e4teren Rechnungsstellung, etwa monatlich r\u00fcckwirkend, berechtigt.<br><br>8.3 Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Kunden oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Eine Zur\u00fcckbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<br><br>8.4 Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist stehen P\u00f6Ka Service GmbH sp\u00e4testens drei\u00dfig (30) Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu, es sei denn, der Kunde hat die \u00dcberschreitung nicht zu vertreten.<br><br>8.5 Im Falle des Zahlungsverzugs steht P\u00f6Ka Service GmbH zudem im Hinblick auf eigene Leistungen ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu. P\u00f6Ka Service GmbH ist f\u00fcr die Dauer des Zahlungsverzuges insbesondere berechtigt, etwaig geschuldete Reinigungs- und Entsorgungsleistungen einzustellen. Der Kunde hat in diesem Fall selbst f\u00fcr eine fachgerechte Entsorgung und Reinigung Sorge zu tragen. F\u00fcr Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des Zahlungsverzugs des Kunden durch nicht oder nicht fachgem\u00e4\u00dfe Entsorgung oder Reinigung entstehen, haftet ausschlie\u00dflich der Kunde, es sei denn die nicht fachgerechte Entsorgung oder Reinigung erfolgt trotz Zahlungsverzug des Kunden durch P\u00f6Ka Service GmbH. Der Kunde hat P\u00f6Ka Service GmbH von s\u00e4mtlichen hieraus resultierenden Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, es sei denn, er hat die Nicht- oder nicht fachgerechte Entsorgung\/Reinigung nicht zu vertreten. Die Freistellung betrifft auch etwaig beh\u00f6rdliche Bu\u00dfgelder oder sonstige aufgrund der vorstehend geschilderten Umst\u00e4nde gegen P\u00f6Ka Service GmbH verh\u00e4ngte Strafen. Etwaige weitergehende Anspr\u00fcche von P\u00f6Ka Service GmbH f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden, z.B. die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Vertrages, bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br><br>9. K\u00fcndigung aus wichtigem Grund<br><br>Beide Parteien k\u00f6nnen den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde gem. \u00a7 543 BGB k\u00fcndigen.<br><br>10. Selbstbelieferungsvorbehalt und H\u00f6here Gewalt<br><br>10.1 Erh\u00e4lt P\u00f6Ka Service GmbH aus von P\u00f6Ka Service GmbH nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden f\u00fcr die Erbringung vertragsgegenst\u00e4ndlicher Lieferungen und\/oder Leistungen daf\u00fcr erforderliche Lieferungen und\/oder Leistungen von Lieferanten oder Dienstleistern trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer und ausreichender Eindeckung und Beauftragung vor Vertragsabschluss mit dem Kunden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, wird P\u00f6Ka Service GmbH den Kunden unverz\u00fcglich schriftlich informieren. In diesem Fall ist P\u00f6Ka Service GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl die Liefer- und Leistungsfristen unter entsprechender Befreiung des Kunden von hiervon betroffenen Gegenleistungspflichten um die entsprechende Dauer zu verl\u00e4ngern oder bei nicht nur kurzfristiger Hinderung von mehr als 30 Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, soweit P\u00f6Ka Service GmbH der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefer- bzw. Leistungsgarantie \u00fcbernommen hat. Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden und jede sonstige Haftung von P\u00f6Ka Service GmbH sind in diesem Fall ausgeschlossen.<br><br>10.2 Ziffer 10.1 gilt entsprechend zugunsten P\u00f6Ka Service GmbH in F\u00e4llen von h\u00f6herer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von l\u00e4nger als 1 Woche). F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt sind insbesondere schwerwiegende Beeintr\u00e4chtigungen im Gesundheitssektor (z.B. Pandemie, Epidemie, Seuche), inkl. Covid19, Naturkatastrophen (z.B. Sturm, Hochwasser, Erdbeben), Arbeitsk\u00e4mpfe, Betriebsst\u00f6rung, Streik, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen oder Akte terroristischer Gewalt, unverschuldete Energie-, Transport-, Rohstoff- und\/oder Materialmangelengp\u00e4sse, beh\u00f6rdliche Eingriffe, unverschuldete Betriebshinderungen \u2013 z.B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinensch\u00e4den \u2013 sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von P\u00f6Ka Service GmbH verschuldet herbeigef\u00fchrt worden sind.<br><br>11. Schadensersatz<br><br>11.1 P\u00f6Ka Service GmbH haftet grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von ihr und ihren gesetzlichen Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen. Die Haftung von P\u00f6Ka Service GmbH und die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist daher ausgeschlossen, sofern es sich nicht um<br>(a) die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solcher, deren Erf\u00fcllung den Vertrag pr\u00e4gt und auf die der Kunde vertrauen darf,<br>(b) die Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit,<br>(c) die \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit einer Leistung, f\u00fcr das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder f\u00fcr ein Beschaffungsrisiko,<br>(d) Verzug, soweit ein fixer Liefer- und\/oder fixer Leistungszeitpunkt im Sinne eines echten Fixgesch\u00e4fts vereinbart war,<br>(e) Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige F\u00e4lle zwingender gesetzlicher Haftung<br>handelt.<br><br>11.2 Sofern P\u00f6Ka Service GmbH oder ihren Erf\u00fcllungsgehilfen nur leichte Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt und kein Fall vorstehender Ziff. 11.1, dort (b) bis (e) vorliegt, haftet P\u00f6Ka Service GmbH auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Sch\u00e4den.<br><br>11.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern vorgesehen, ist \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs \u2013 ausgeschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem\u00e4\u00df \u00a7 823 BGB.<br><br>11.4 Ausgeschlossen ist insbesondere auch eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die ausschlie\u00dflich aufgrund ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung, insbesondere der Nichtbeachtung der den TK beigef\u00fcgten oder darauf angebrachten Nutzungshinweisen oder sonstigen produktbezogenen Informationen oder aufgrund von \u00c4nderungen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Kunden, eines Kunden des Kunden oder von dem Kunden oder dessen Kunden beauftragten Dritten entstanden sind.<br><br>11.5 Soweit dem Kunden nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 11. Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese in einem Jahr ab Entstehung des Anspruchs, Ziffer 11.1 (a) bis (e) gilt entsprechend. \u00a7 548 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br><br>12. Stornierung \/ Geb\u00fchren<br><br>12.1 Im Falle einer vorzeitigen Stornierung des Vertrages durch den Kunden hat dieser P\u00f6Ka Service GmbH Stornogeb\u00fchren nach Ma\u00dfgabe nachfolgender Staffel zu erstatten (nachstehend: Stornogeb\u00fchren), es sei denn, die Stornierung ist durch P\u00f6Ka Service GmbH veranlasst.<br><br>Tage \/ %<br>\u2265 8 Tage: 10,00 %<br>\u2265 1 Tag: 25,00 %<br>0 Tage: 50,00 %<br><br>12.2 Vorstehende Tagesangaben beziehen sich auf die Anzahl der Tage vor vereinbartem Vertragsbeginn, wobei \u201e0 Tage\u201c einer Stornierung am Tag des Vertragsbeginns entspricht. Die Stornogeb\u00fchren werden bei Events auf Basis des Netto-Angebotspreises kalkuliert, im Falle von Dauermietvertr\u00e4gen auf Basis des f\u00fcr die vereinbarte Mindestmietzeit geltenden Netto-Mietzinses. Bei \u201eDauermietvertr\u00e4gen\u201c im vorstehenden Sinne handelt es sich um alle TK-Mietvertr\u00e4ge mit einer Mietdauer von mindestens einem (1) Monat (zumindest im Regelfall ohne Festlegung eines fest datierten Mietendes), bei Mietvertr\u00e4gen zu \u201eEvents\u201c um alle sonstigen TK-Mietvertr\u00e4ge, insbesondere solche mit fest vereinbartem Mietende und Rechnungsbetrag sowie einmaliger Fakturierung des Rechnungsbetrages.<br><br>12.3 Die Geltendmachung weitergehender Sch\u00e4den, unter der Anrechnung von Stornogeb\u00fchren, bleibt vorbehalten.<br><br>12.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass P\u00f6Ka Service GmbH ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, unbenommen.<br><br>13. Verzicht auf Papierrechnungen<br><br>Durch den Verzicht auf Papierrechnungen sparen wir Kosten, Zeit und sind nachhaltiger durch die Vermeidung unn\u00f6tigen Papierverbrauchs; daher nehmen wir f\u00fcr den vom Kunden gew\u00fcnschten Versand von Papierrechnungen eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von EUR 2,00 zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer.<br><br>14. Rechtswahl<br><br>Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und P\u00f6Ka Service GmbH findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind im Falle des Vertragsschlusses mit einem Verbraucher die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat.<br><br>B. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Verbraucher<br><br>15. Widerruf<br><br>Die folgende Widerrufsbelehrung gilt f\u00fcr au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossene Vertr\u00e4ge und bei Fernabsatzvertr\u00e4gen:<br><br>Widerrufsbelehrung<br><br>Widerrufsrecht<br><br>Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden diesen Vertrag zu widerrufen.<br><br>Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.<br><br>Um Ihr Widerrufsrecht auszu\u00fcben, m\u00fcssen Sie uns (\u00fcber die P\u00f6Ka Service GmbH, Up\u00b4n Tummel 15, 49451 Holdorf, mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) \u00fcber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k\u00f6nnen daf\u00fcr das beigef\u00fcgte Muster-Widerrufsformular (siehe unten, Ziffer 16. dieser AGB) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<br><br>Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br><br>Folgen des Widerrufs<br><br>Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie\u00dflich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g\u00fcnstigste Standardlieferung gew\u00e4hlt haben), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<br><br>Wir holen die Waren ab.<br><br>Sie m\u00fcssen f\u00fcr einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Pr\u00fcfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<br><br>Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser w\u00e4hrend der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br><br>16. Widerrufsmuster<br><br>Muster-Widerrufsformular<br><br>Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f\u00fcllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zur\u00fcck.<br><br>- An P\u00f6Ka Service GmbH, Up\u00b4n Tummel 15, 49451 Holdorf<br>- Hiermit widerrufe(n) ich\/wir (*) den von mir\/uns (*) abgeschlossenen Vertrag \u00fcber die Bestellung der folgenden Waren (*)\/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<br>- Bestellt am (*)\/erhalten am (*)<br>- Name des\/der Verbraucher(s)<br>- Anschrift des\/der Verbraucher(s)<br>- Unterschrift des\/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)<br>- Datum<br><br>(*) Unzutreffendes streichen<br><br>C. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Unternehmer<br><br>17. Rahmenvereinbarung<br><br>Diese AGB gelten \u2013 sofern der Kunde kein Verbraucher ist \u2013 in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge \u00fcber derartige Lieferungen oder Angebote an den Kunden, ohne, dass P\u00f6Ka Service GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcsste.<br><br>18. Preisanpassung<br><br>18.1 P\u00f6Ka Service GmbH fakturiert branchen\u00fcbliche Preiszuschl\u00e4ge (insbesondere Maut- und Dieselkosten, CO2-Steuer, Kl\u00e4rwerksgeb\u00fchren etc.; nachfolgend insgesamt \u201ePreiszuschl\u00e4ge\u201c genannt) nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 18.2 an den Kunden weiter.<br><br>18.2 Die Weiterfakturierung der Preiszuschl\u00e4ge nach 18.1 wird aus Kostengr\u00fcnden und zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes pauschal in Rechnung gestellt. Die jeweils aktuelle H\u00f6he der pauschalen Aufschl\u00e4ge entnehmen Sie der jeweiligen Auftragsbest\u00e4tigung oder erfragen Sie direkt bei Ihrem Ansprechpartner bei P\u00f6Ka Service GmbH. Die Fakturierung an den Kunden erfolgt, da es sich um eine Mischkalkulation handelt, unabh\u00e4ngig davon, ob die entsprechend auf der Rechnung ausgewiesenen Kostenstellen faktisch anfallen. Der Nachweis wesentlich geringerer Kosten durch den Kunden ist jederzeit m\u00f6glich.<br><br>18.3 Tritt nach Vertragsschluss eine Erh\u00f6hung von Materialherstellungs- und\/oder Material- und\/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und\/oder W\u00e4hrungsregularien und\/oder Zoll\u00e4nderung und\/oder \u00f6ffentliche Abgaben, wenn diese die Produktherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten der vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen, ein, so ist P\u00f6Ka Service GmbH berechtigt, ihre Preise einseitig entsprechend anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Erh\u00f6hung vorgenannter Kosten mehr als zwei Monate liegen. Eine Erh\u00f6hung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung f\u00fcr die Lieferung\/Leistung aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Kunden weiterzugeben.<br><br>Der Kunde ist im Falle einer Preiserh\u00f6hung nach Ma\u00dfgabe des Vorstehenden zum R\u00fccktritt von noch nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen (nur) berechtigt, wenn die Preiserh\u00f6hung mindestens 15 % \u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Preis liegt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverz\u00fcglich nach Mitteilung des erh\u00f6hten Preises geltend machen.<br><br>Kostenerh\u00f6hungen gem\u00e4\u00df Ziff. 18.3 Absatz 1 sind nicht zu ber\u00fccksichtigen, sofern sie bereits Gegenstand des Preiszuschlags gem\u00e4\u00df Ziff. 18.1 sind.<br><br>19. Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<br><br>19.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen von P\u00f6Ka Service GmbH und des Kunden ist der Sitz von P\u00f6Ka Service GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erf\u00fcllungsort ergibt.<br><br>19.2 Als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand wird der Sitz von P\u00f6Ka Service GmbH vereinbart. P\u00f6Ka Service GmbH ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, Anspr\u00fcche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.<br><br>19.3 P\u00f6Ka Service GmbH hat daneben die Wahl, alle sich aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gem\u00e4\u00df dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endg\u00fcltig entscheiden zu lassen.<br><br>Auf Aufforderung des Kunden ist verpflichtet, vorstehendes Wahlrecht bez\u00fcglich eines bestimmten Rechtsstreits innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Aufforderung durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Kunden auszu\u00fcben, wenn der Kunde gerichtliche Schritte gegen P\u00f6Ka Service GmbH einleiten m\u00f6chte.<\/pre>\n<!-- \/wp:preformatted -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>P\u00f6Ka Service GmbH 49451 Holdorf poeka-service@web.de Ust-Nr. 68 230 09 806 Haftungshinweis: Trotz sorgf\u00e4ltiger inhaltlicher Kontrolle \u00fcbernehmen wir keine Haftung f\u00fcr die Inhalte externer Links. 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